Verpackung

Die Produkte des Verkäufers (Herstellers) können auf mehrere Arten verpackt werden, vor allem in Folie, in Karton, auf Paletten oder in Transportkisten, ggf. auf andere geeignete Weise. Die Verpackung muss die Art des Transports zum Käufer (Auftraggeber) berücksichtigen.

Die Verpackungsart, soweit nicht zuvor anders vereinbart, bestimmt der Verkäufer (Auftragnehmer).

Die Außenverpackung ist mit einem Etikett des Verkäufers gekennzeichnet, das insbesondere enthält: die Lieferadresse des Käufers, die Bezeichnung der Bestellung und weitere Informationen zum Produkt. Außerdem kann das Paket mit dem Aufkleber „Vorsicht zerbrechlich“ versehen sein. Pakete, die Kunststoffe-Führungsschienen und Unterputzkästen ISOKASTEN enthalten, sind mit einem Aufkleber mit dem Hinweis auf die besonderen Lagerungsanforderungen versehen.

Das Zubehör zum Auftrag wird in Kartons verpackt, die mit einem Etikett des Verkäufers (Auftragnehmers) gekennzeichnet sind.

Wünscht sich der Käufer (Auftraggeber) eine andere als die übliche Verpackungsform, hat er diesen Wunsch bereits bei der Warenbestellung zu spezifizieren. Für diese Änderung kann eine Gebühr anfallen. Die Eignung der Verpackung bewertet der Hersteller und bei einer Ablehnung wird er den Abnehmer über seine Stellungnahme informieren.

Der Käufer ist verpflichtet, die vom Verkäufer als Mehrwegverpackungen gekennzeichneten Verpackungen und deren Zubehör an einem geeigneten Ort zu lagern und im ordnungsgemäßen Zustand an den Verkäufer zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe oder Beschädigung der Mehrwegverpackung durch mangelhafte Sorgfalt des Käufers können ihm diese Schäden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Versand

Produkte des Verkäufers (Auftragnehmers) können auf verschiedene Arten versendet werden:

  • Durch eigenen Transport seitens des Käufers. Der Käufer oder der von ihm beauftragte Versanddienstleister übernimmt die Bestellung im Werk des Verkäufers.
  • Versand durch den Verkäufer. Der Verkäufer liefert die Ware an den Sitz des Käufers oder an eine andere vorab vereinbarte Adresse, und zwar per internem Transport oder durch einen von ihm bereitgestellten externen Versanddienstleister im Rahmen einer regelmäßigen Lieferroute.
  • Externer Versand. Der Verkäufer versendet die Ware an den Sitz des Käufers oder an eine andere, vorab vereinbarte Adresse durch einen ausgewählten externen Versanddienstleister.

Die Versandkosten trägt der Verkäufer oder der Käufer gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der konkreten Bestellung und den zugehörigen Lieferbedingungen Incoterms 2020. Der Gefahrübergang richtet sich nach den Bedingungen Incoterms 2020.

Der Käufer (Auftraggeber) ist dafür verantwortlich, dass der Abladeort für die Entladung eines Standard-LKWs zugänglich und geeignet ist.

Mitwirkung beim Entladen

Bei Bestellungen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 150 kg oder Einzelverpackungen von mehr als 35 kg ist die Mitwirkung des Käufers erforderlich. Der Fahrer darf allein keine Ware einer größeren Menge als oben angegeben abladen (Arbeitsschutz, Beschädigungsgefahr).

Bei der Entladung der Ware ist der Versanddienstleister lediglich zur Bereitstellung der Ware zur Entladung von der Ladefläche des Fahrzeugs verpflichtet, nicht zum weiteren Handling an der Entladestelle.

Am im Voraus angekündigten Abladetermin sorgt der Käufer für den Versanddienstleister für die Möglichkeit der Warenablegung und Kommunikation (telefonischer Kontakt) für die Möglichkeit der Ankündigung der Abladezeit; wünscht der Käufer eine telefonische Benachrichtigung, ist dies zum Zeitpunkt der Bestellung dem Käufer schriftlich mitzuteilen werden und die Kontaktperson und Mobiltelefonnummer zur Benachrichtigung anzugeben.

Kosten, die durch die Abwesenheit des Käufers oder einer von ihm beauftragten Person am Ort und zum Zeitpunkt der Entladung entstehen, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die vom Käufer verursachte Verzögerung wirkt sich auf die Verzögerung geplanter Entladungen bei anderen Kunden aus. Die dem Käufer in Rechnung gestellten Mehrkosten können sich somit summieren.

Für die Lieferung von großvolumigen Bestellungen, d. h. Ware auf einer Palette, in einer Kiste oder in einem Container, stellt der Käufer zum Entladen der Ware die entsprechende Technik und ihren Bediener zur Verfügung.

Ist der Käufer oder sein Vertreter zum vereinbarten Entladezeitpunkt und -ort nicht anwesend und ist eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Käufer nicht möglich, entlädt der Verkäufer oder der Versanddienstleister die Ware an einem vom Verkäufer bestimmten Ersatzort, oder bei Lieferungen innerhalb der EU erfolgt die Rücksendung der Ware an den Verkäufer. Zu diesem Zeitpunkt gilt die Ware als geliefert. Die mit der Suche nach Lagerkapazität, der Lagerung oder der Rücksendung der Sendung an den Sitz des Verkäufers sowie dem Weitertransport zum Käufer verbundenen Kosten werden dem Käufer bereits in voller Höhe berechnet.

Liefertermin

Der Liefertermin beim Kunden und die Entladezeiten der Ware richten sich nach der Anzahl der Entladungen, dem Routenplan, der Verkehrslage und bei Bestellungen mit Lieferung außerhalb der EU auch nach dem Zollverfahren. Als voraussichtlicher Liefertermin der Ware gilt der voraussichtliche Entladetag, der im Bestellsystem des Verkäufers angegeben ist. Über diesen Termin wird der Käufer ebenfalls per E-Mail informiert. Der Kunde kann diesen Termin beim Verkäufer erfragen.

Wenn der Käufer die pünktliche Lieferung der Ware an den Ort zum von ihm gewünschten Zeitpunkt (sogenannter FIXTERMIN) oder außerhalb des normalen Liefertages (EXPRESS) verlangt, muss er diese Anforderung mindestens 5 Werktage vor dem angekündigten Abschluss der Produktion, der in der schriftlichen Bestellbestätigung angegeben ist geltend machen. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig.

Übernahme der Ware (des Auftrags)

Bei der Übernahme der Ware sorgt der Käufer für die Anwesenheit einer zur Übernahme der Ware befugten Person. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss der Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person seinen Namen in Druckbuchstaben auf dem Frachtbrief und den Begleitpapieren vermerken und seine Unterschrift und gegebenenfalls den Stempel der Empfangsorganisation beifügen. Die Papierform des Transportdokuments kann durch eine digitale Form und eine elektronische Signatur ersetzt werden.

Falls Ware von einer anderen Person übernommen wird oder wenn das Dokument nicht alle Erfordernisse enthält, kann der Verkäufer die Transport- und Rechnungsbedingungen ändern. Der Käufer ist für die Übernahme der Ware verantwortlich, auch wenn die Bestellung auf seinen Wunsch in seiner Abwesenheit erfolgt oder er sich durch eine von ihm benannte Person vertreten lässt, und auch wenn die Bestellung an einem anderen Ort abgeladen wurde. Bei der Entladung prüft der Käufer (Auftraggeber) oder der von ihm beauftragte Vertreter insbesondere die Anzahl der Pakete sowie den Zustand der Verpackung und der Ware.

Vorbehalte

Bei Unvollständigkeit der gelieferten Bestellung oder bei Verdacht auf deren Beschädigung ist es erforderlich, die Mängel sofort zu fotografieren und im Frachtbrief oder einem anderen relevanten Transportdokument zu vermerken. Es ist erforderlich, dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach dem Entladen des Auftrags (der Ware) einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Bei einer späteren Reklamation ist eine objektive Beurteilung der Reklamation und die Geltendmachung von Schadensersatz vom Frachtführer nicht möglich. Aus diesem Grund muss die Reklamation vom Verkäufer nicht anerkannt werden.

Abladen ohne Mitwirkung
Ist die verantwortliche Person des Auftraggebers bei der Entladung nicht anwesend und erfolgt die Entladung daher ohne Mitwirkung, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung für etwaige reklamierte Mengen oder angebliche Schäden an der Ware und die Lieferung gilt als ordnungsgemäß zugestellt. Abladen ohne Mitwirkung gemäß Punkt 3) ist gleichfalls kostenpflichtig, falls nichts anderes vereinbart wurde.

Handling der Waren

Die Produkte können nur in abgedeckten Transportmitteln, in Originalverpackung, in waagerechter Position und gegen Verschiebung gesichert befördert werden.

Produkte, die einzeln verpackt sind (Luftpolsterfolie und Karton) sind für das manuelle Handling bestimmt. Holzpaletten und -kisten sind für das Handling mit mechanischen Flurfördermitteln geeignet.

Lagerung der Waren

Die Produkte müssen wie folgt gelagert werden:

  • auf einer ebenen Unterlage, Mindestlänge der Unterlage = Länge des Pakets
  • in waagerechter Position
  • bei einer Umgebungstemperatur von -5 °C bis +40 °C
  • an einem trockenen und überdachten Ort
  • geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung, Kondenswasser und Schmutz

Änderungen der Versandanforderungen durch den Käufer

Verlangt der Käufer (Auftraggeber) eine Lieferung an eine andere Adresse als den Sitz des Käufers (Auftraggebers) oder den vertraglich vereinbarten üblichen Lieferort, muss dieser Umstand bereits bei der Bestellung angegeben werden, spätestens jedoch 5 Tage vor dem Datum der Fertigstellung der Produktion der betreffenden Aufträge. Im Falle einer verspäteten Benachrichtigung kann dieses Anliegen vom Auftragnehmer abgelehnt oder eine Gebühr erhoben werden. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass der Abladeort für die Entladung eines Standard-LKWs zugänglich und geeignet ist.

Eine solche Änderung kann sich auf die Gesamtversandkosten auswirken.

Besondere Versandkosten

Je nach den Spezifikationen in den Lieferbedingungen können für sie zusätzliche Kosten anfallen:

  • extraverpackung entgegen dem vertraglichen Standard
  • änderung des Lieferortes oder -termins 5 oder weniger Tage vor dem Abschlusstermin des Auftrags
  • EXPRESS- oder FIXTERMIN der Lieferung
  • nichtanwesenheit bei der Abladung
  • nichtrückgabe oder Beschädigung der Mehrwegverpackung

Die Fassung dieser Geschäftsbedingungen ist in tschechischer Sprache ausgefertigt. Im Falle von Streitigkeiten oder Unklarheiten bei der Auslegung der Fassungen in anderen Sprachen ist immer die tschechische Fassung maßgebend.