Allgemeine Informationen:

Für oberflächenlackierten Waren werden zertifizierte Pulverfarben für Fassaden aus Polyester angewendet, welche zur Verwendung auf Aluminium- und verzinkte Stahlteile in der Baubranche bestimmt sind. Die qualitative Bewertung der lackierten Teile erfolgt anhand der Normen GSB Standard oder Qualicoat Class 1. Das Standard-Ausmaß der lackierten Sichtflächen auf einzelnen Konstruktionsteilen ist im technischen Handbuch definiert. Auch hier sind die Öffnungen definiert, die zum Aufhängen beim Lackieren notwendig sind.

Visuelle Eigenschaften:

Halten Sie die vorgeschriebene Beobachtungsentfernung bei der visuellen Warenkontrolle ein. Bei Konstruktion-Außenteilen beträgt sie 3 m und bei Konstruktion-Innenteilen 2 m. Die Qualitätskontrolle des Lacks wird draußen beim Diffusion-Tageslicht und innen bei Normalbeleuchtung, die zur Beleuchtung des Raumes bestimmt ist, gemacht (keine Lichtstreifen oder gezielte Belichtung). Der Beobachtungswinkel ist senkrecht zur Oberfläche.

Dichte der lackierten Schicht:

Die Standarddicke des Belags sollte zwischen 50 und 120 μm liegen. Bei Gegenständen, die direkt dem Meeresklima ausgesetzt sind, wird zwecks Erreichung einer minimalen Lackdicke von 80 μm eine doppelte Lackierung an den Kanten und Ecken empfohlen.

Farbtonabweichungen:

Die Pulverfarben werden gemäß den definierten Farbtönen der RAL-Standards hergestellt und ihre Rezepturen zusammengestellt. Trotz der sorgfältigsten Arbeitsweise können Ton- oder Effektabweichungen bei unterschiedlichen Chargen nicht verhindert werden. Beim manuellen Besprühen muss man – mit Rücksicht auf die ungleichmäßig verteilte Pulverschicht – mit Effekt- und Farbtonabweichungen rechnen.

Metalliceffekt:

Im Rahmen von Großaufträgen, die in mehreren Lackierereien verarbeitet werden, sind bei selbem Farbtyp und Charge Abweichungen in Farbe und Effekt aufgrund von unterschiedlichen Verarbeitungsparametern und Maschinentypen möglich. Unterschiedliche Pistolentypen, Maschinenparameter und Anbringung sind oft für voneinander abweichende Ergebnisse verantwortlich.

Nachträgliches Biegen und Neulackieren oder nachträgliches Lackieren:

Sollte eine nachträgliche Formung eines bereits lackierten Teils durchgeführt werden, muss diese Vorgehensweise zuerst an Originalteilen ausprobiert werden, da die mikroskopischen Risse, die in der pulverbeschichteten Schicht entstanden sind, zur korrosiven Beschädigung führen können.

Haftung von Dichtstoffen, Klebern und Schaummitteln:

Vor der Anbringung von Dichtstoffen, Klebern oder Schaummitteln muss die lackierte Oberfläche zuerst auf entsprechende Weise, z.B. mit Isopropylalkohol, gesäubert werden. Es wird die Durchführung einer vorläufigen Prüfung empfohlen, zugleich ist es auch notwendig die Lieferanten-Empfehlungen der oben angeführten Mittel einzuhalten. Gegebenenfalls führen eine, auch wenn nur kurzfristige, Verwendung von organischen Lösemitteln, wie z.B. Nitrolösungsmitteln oder Aceton, und die Verwendung von alkalischen, abrasiven oder anders den Lack beschädigenden Reinigungsmitteln zur irreparablen, mit bloßem Auge nicht sichtbaren Beschädigung der Lackschicht.

Verpackung der lackierten Teile:

Geeignete Verpackungsmateriale dürfen keine Weichmacher beinhalten. Der Einfluss von kondensierter Feuchtigkeit (z.B. unter Verpackungsfolien) und Wärme bei nicht geeigneten Lagerkonditionen, vor allem im Außenbereich, kann zur Entstehung von milchweißen Flecken führen.

Lagerung der lackierten Teile:

Schützen Sie die Verpackung vor Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit und Unreinigkeiten. Sorgen Sie für die entsprechende Belüftung, damit Kondensierung vorgebeugt wird. Öffnen Sie die Folie auf der Vorderseite, damit die Lüftung der in Folien verpackten Gegenstände ermöglicht wird. Sichern Sie die Gegenstände in offenen Kisten, damit der Beschädigung durch Gewitter vorgebeugt wird.

Säuberung — Fassade:

Die Voraussetzung für die optimale Behandlung eines pulverlackierten Bauteils ist die regelmäßige Säuberung in anschließenden Intervallen zumindest einmal im Jahr, bei stärkerer Belastung auch öfter (gemäß den Richtlinien des Instituts für die Reinigung von Fassaden aus Metall e.V. – GRM). Die Säuberung muss durch ein Mitglied dieses Instituts durchgeführt werden unter Anwendung der geeigneten Reinigungs- und Hilfsmitteln gemäß RAL-GZ 632‑1996. Verwenden Sie keine aggressiven und korrosiven Mittel. Verwenden Sie nur weiche, nicht ausfransende Stoffe. Vermeiden Sie übermäßiges Schrubben. Verwenden Sie keine Dampfdruckreiniger. Waschen Sie die Oberflächen gleich nach der Säuberung mit kaltem Wasser ab. Auch eine kurze Einwirkung von organischen Lösemitteln, wie Lösungsmitteln, Aceton, Alkalien oder Säuren, korrosiven oder anderen Reinigungsmitteln, die den Lack beschädigen, kann eine irreversible Lackoberflächenbeschädigung verursachen, die mit bloßem Auge nicht sichtbar ist.