1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Bedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Verkäufers einerseits und des Käufers (nachfolgend „Käufer“) andererseits beim Warenverkauf.

Diese Geschäftsbedingungen gehören zum untrennbaren Bestandteil des Kaufvertrags, und mit der Unterschrift des Kaufvertrags bestätigt der Käufer zugleich, dass er sich mit diesen Geschäftsbedingungen vertraut gemacht hat und ausdrücklich zur Kenntnis nimmt, dass diese Geschäftsbedingungen ein Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen ihm und dem Verkäufer sind. Die Geschäftsbedingungen können auch auf dem Internetportal des Verkäufers eingesehen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Alle vertraglichen Vereinbarungen, die diese Geschäftsbedingungen ändern, müssen schriftlich erfolgen und müssen vom Verkäufer und Käufer schriftlich bestätigt werden.

Der Kaufgegenstand aufgrund des Kaufvertrags ist die im Kaufvertrag aufgeführte Ware (nachfolgend „Ware“). Maßgeblich sind die Angaben über die Ware einschließlich des Kaufpreises beim Abschluss des Kaufvertrags. Als Ware gilt die Verdunklungstechnik und ihre Komponenten (z. B. Unterputzkästen, Blenden, Insektenschutz für Fenster), die der Verkäufer liefert. Die Art, Durchführung, Eigenschaften und Preise der Ware werden in den Datenblättern des Herstellers spezifiziert. Die Datenblätter des Herstellers werden auf der Website der Gesellschaft ŽALUZIE NEVA s.r.o. (www.neva.eu) veröffentlicht.

Warenlieferungen nach Einzelaufträgen des Käufers gelten als separate Kaufverträge.

2. Pflichten der Vertragsparteien

a) Pflichten des Verkäufers:

  • die Pflicht, dem Käufer die Ware aufgrund des Kaufvertrags herauszugeben, die Kaufgegenstand ist
  • die Verpflichtung, dem Käufer nach der Erfüllung aller Pflichten das Eigentumsrecht an der Ware zu übertragen, die Kaufgegenstand ist

b) Pflichten des Käufers:

  • die Verpflichtung, die Ware vom Verkäufer zu übernehmen, die Kaufgegenstand ist
  • die Verpflichtung, dem Verkäufer den Kaufpreis für die Wahre zu bezahlen, die Kaufgegenstand ist

3. Warenbestellung

Die Warenbestellung kann wie folgt erfolgen:

  • auf dem Bestellformular des Herstellers
  • über die Webapplikation des Herstellers

a) In beiden Fällen muss die Warenbestellung eine Kundenspezifikation enthalten.

b) Alle Felder, die das Produkt betreffend Menge, Art, Ausführung und Zubehör spezifizieren, sind auszufüllen.

c) Unvollständige Bestellungen werden dem Kunden zum nachträglichen Ausfüllen zurückgegeben.

d) Wenn die Bestellung auf nicht auf den Formularen des Verkäufers oder über die Webapplikation des Herstellers erfolgt, muss die Bestellung mindestens nachfolgende Posten enthalten:

  • das Ausstellungsdatum der Bestellung
  • der Tag der gewünschten Warenlieferung
  • beauftragendes Unternehmen (Person)
  • die Spezifikation der bestellten Ware nach der Kennzeichnung in den Produktdatenblättern

e) Die Bestellung gilt als erfolgt, wenn sie dem Verkäufer persönlich, per Post, per E‑Mail, oder über die Webapplikation zugestellt wird.

f) Wenn im Rahmenkaufvertrag keine zur Tätigung von Bestellungen im Namen des Käufers berechtigten Personen genannt sind, dann ist die im Namen des Käufers handlungsberechtigte Person die Person, die der Käufer dazu berechtigt hat oder die hinsichtlich ihrer jeweiligen Einordnung als Mitarbeiter des Käufers dazu üblicherweise berechtigt ist; im Falle einer Änderung ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer über diese Tatsache schriftlich zu unterrichten, anderenfalls haftet der Verkäufer nicht für die von einer nicht berechtigten Person getätigte Aufträge; bei Bestellungen über die Webapplikation ist der Käufer bei einer Änderung der berechtigten Person berechtigt, eine Änderung des Zugangspassworts zu verlangen.

g) Erfüllt die Bestellung die in diesen AGB festgesetzten Anforderungen, wird für den Käufer eine Auftragsbestätigung ausgestellt und abgesendet. Wenn der Käufer innerhalb von 24 Stunden nicht schriftlich widerspricht, gilt die Bestellung seitens Käufers als genehmigt und wird an die Produktion weitergeleitet. Dadurch wird ein Kaufvertrag zwischen beiden Vertragsparteien abgeschlossen.

h) Eine Bestellung über die Webapplikation wird vom Verkäufer interaktiv in der Liste der vom Käufer versandten Bestellungen bestätigt. In diesem Fall wird ein Einzelkaufvertrag an dem Tag abgeschlossen, an dem die Auftragsbestätigung in der Liste der versandten Bestellungen erfolgt.

i) Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er die Auftragsbestätigung zu überprüfen hat.

j) Verlangt der Käufer eine Änderung nach der erfolgten Bestellung, hat er darüber den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Änderung der Bestellung unterliegt der Zustimmung des Verkäufers. Etwaige Kosten für die Änderung der Bestellung gehen zu Lasten des Käufers.
k) Wenn der Verkäufer bei der Abwicklung der Bestellung feststellt, dass es nicht möglich ist, die Warenlieferung unter den im Auftrag genannten Bedingungen umzusetzen, hat er dies dem Käufer mitzuteilen. Falls der Käufer einen Vorschlag der neuen Bedingungen genehmigt, markiert der Verkäufer die abweichenden Bedingungen der Warenlieferung in die Auftragsbestätigung, es sei denn, die Parteien erklären sich einverstanden, die Bestellung zu stornieren.

l) Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten bei den Warenlieferungen, die auf unrichtige oder ungenaue Bestellungen des Käufers zurückzuführen sind. Eine Nachbesserung der Bestellung aufgrund ihrer Unvollständigkeit oder Ungenauigkeit ist das Recht des Verkäufers, jedoch keine Pflicht. Die technischen Spezifikationen der einzelnen Produkte des Verkäufers, ihrer Komponenten und Bauteile, Toleranzen und Standardversionen sind in den technischen Datenblättern des Herstellers aufgeführt.

4. Warenlieferung

a) Das Ende der Warenproduktion wird auf der Auftragsbestätigung angegeben.

b) Ist der Verkäufer nicht imstande, die Lieferung zum erforderlichen Termin umzusetzen, hat er das Recht (auch nach Vertragsabschluss) einen neuen, späteren Lieferungstermin festzulegen und über diesen neuen Liefertermin den Käufer zu benachrichtigen.

c) Der Lieferort der Ware ist die als Sitz des Käufers angegebene Adresse oder Unternehmensort, soweit im Kaufvertrag nichts anderes bestimmt ist.

d) Wenn der Käufer (Auftraggeber) die Lieferung an eine andere Adresse verlangt als an den Sitz des Käufers (Auftraggebers) oder den im Vertrag vereinbarten Ort, ist dies bereits bei der Bestellung anzugeben. Diese Änderung kann die Gesamttransportkosten beeinflussen.

e) Die Art der Lieferung und Warenverpackung ist in den Transportbedingungen der Gesellschaft ŽALUZIE NEVA s.r.o. näher spezifiziert. Diese sind ein untrennbarer Bestandteil dieser AGB.

f) Der Preis für den Transport der Ware zum Lieferort ist nicht im Warenkaufpreis enthalten und richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Verkäufers oder der öffentlichen Transportgesellschaft und wird gesondert neben dem Warenkaufpreis berechnet.

g) Der Lieferschein oder ein anderes von der öffentlichen Transportgesellschaft ausgestelltes Dokument, das dem Käufer nach der Warenübernahme ausgehändigt wird, gilt als notwendig zur Warenübernahme und ‑verwendung. Andere Dokumente oder Belege ist der Verkäufer nicht verpflichtet für die Warenübernahme nachzureichen.

5. Kaufpreis

a) Der Warenkaufpreis ist in der Preisliste des Verkäufers festgelegt. Der in der Preisliste genannte Preis beinhaltet nicht die USt., die Montage und in der Regel auch nicht die Warenbeförderung.

b) Die Höhe des Kaufpreises kann im Rahmen des Kaufpreises oder einer Vereinbarung in der Form eines Rabattblatts angepasst werden, und zwar in der Form eines Nachlasses auf den Kaufpreis (Rabatt) des Käufers.

c) Wenn sich die Preise des Vormaterials, der Vorleistungen, der Energien ändern oder andere Faktoren, die den Warenpreis beeinflussen, ist der Verkäufer berechtigt, den Grundkaufpreis der Ware zu ändern. Über diese Absicht, den Grundkaufpreis zu erhöhen, benachrichtigt er den Käufer. Zum maßgeblichen Tag werden auch vom Verkäufer die Preisänderungen in der Webapplikation aktualisiert. Für die Preisänderung ist das maßgebliche Datum entscheidend, jedoch nicht der Zeitpunkt der Änderung in den Preislisten.
d) Im Falle der Änderung des Kaufpreises von einzelnen Produktarten ist das Datum des Auftrags seitens Käufers beim Verkäufer maßgeblich.

6. Zahlungsweise des Kaufpreises

a) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird der Preis durch den Käufer in Form einer Vorauszahlung oder einer Rechnung mit einer Fälligkeit von zehn Tagen nach ihrer Ausstellung bezahlt.

b) Der Verkäufer hat immer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, und der Käufer stimmt durch den Kaufvertragsabschluss dem ausdrücklich zu.

c) Wenn vereinbart wird, dass der Kaufpreis der Lieferungen mit den Rechnungen berechnet wird, dann stimmen die Mindestanforderungen an die Rechnung mit den inhaltlichen Anforderungen an die Rechnung überein, die in der Gesetzgebung für Steuer- und Buchhaltungsbelege festgesetzt sind.

d) Das Recht zur Rechnungslegung zur Abrechnung des Lieferungskaufpreises entsteht dem Verkäufer wie folgt:

  • am Liefertag, d. h. mit der Warenübergabe an den Käufer, ggf. am Versandtag der Lieferung vom Werk des Verkäufers, auch wenn dieser früher als Liefertag ist
  • am Tag der Warenübergabe an die öffentliche Transportgesellschaft im Werk des Verkäufers

e) Die Rechnung kann dem Käufer per Post oder per E‑Mail an die vom Käufer in der Einzelbestellung angegebene Adresse geschickt werden.

f) Falls der Käufer in Verzug mit den Kaufpreiszahlungen für frühere Warenlieferungen ist, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Warenlieferungen von der Bezahlung der Beträge abhängig zu machen, mit denen der Käufer im Verzug ist sowie von der Zahlung des Kaufpreises für die nachfolgenden Warenlieferungen vorab vor der Warenübergabe, ggf. von der Anzahlung für die Kaufpreiszahlung der Warenlieferung.

g) Wenn der Verkäufer dem Käufer ein Skonto vom Kaufpreis als Zahlungsbedingung für die rechtzeitige Kaufpreiszahlung der Einzelwarenlieferungen gewährt, werden die Einzelheiten der Skontogewährung auf den Kaufpreis individuell schriftlich vereinbart.

h) Das maßgebliche Datum für die Skontoanerkennung ist das Datum der Betragsgutschrift auf dem Konto des Verkäufers.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Der Käufer erwirbt das Eigentumsrecht an der Ware erst nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Gefahrenübergang für Schäden auf den Käufer erfolgt erst nach der Warenübernahme, ggf. nach der Warenübergabe an die öffentliche Transportgesellschaft.

b) Hat der Käufer die Ware bei einem Dritten vor der Kaufpreiszahlung montiert, ist der Käufer verpflichtet, die von diesem Dritten geleisteten Zahlungen zur Kaufpreiszahlung an den Verkäufer zu verwenden.

8. Gefahrenübergang für Schäden an der Ware

Der Gefahrenübergang für Schäden an der Ware an den Käufer erfolgt:

a) am Liefertag, d. h. mit der Warenübergabe an den Käufer.

b) bei der Transportbestellung durch den Käufer erfolgt der Gefahrenübergang für Schäden an den Käufer zum Zeitpunkt der Warenübergabe an den Spediteur.

9. Warenmängel

Einzelheiten über die Geltendmachung von Warenmängeln werden in der Reklamationsordnung des Verkäufers geregelt, die für beide Vertragsparteien verbindlich ist.

10. Verzug

a) Beim Verzug der Warenlieferung durch den Verkäufer entsteht dem Käufer das Recht auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des Kaufpreises der nicht gelieferten Ware für jeden Verzugstag, sofern im Rahmenkaufvertrag nichts anderes bestimmt wurde.

b) Beim Verzug mit der Kaufpreiszahlung entsteht dem Verkäufer das Recht auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des geschuldeten Betrags für jeden Verzugstag; das Recht des Verkäufers auf Schadenersatz im vollen Umfang bleibt unberührt.

11. Datenschutzerklärung

a) Der Käufer wird gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 über Personenschutz informiert, im Zusammenhang mit Verarbeitung personenbezogener Daten und des freien Datenverkehrs Aufhebung der Richtlinie 95/46 (nachstehend „Verordnung“ genannt), namentlich Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnsitz (nachstehend „Personaldaten“ genannt), mit der Tatsache, dass diese vom Verkäufer zwecks Auftragserfüllung sowie Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen für Identifikation der Vertragsperteien verarbeitet und gespeichert werden. Personaldaten des Verkäufers werden laut interner Richtlinie über Verarbeitung von Personaldaten des Verkäufers verarbeitet. Die Überwachung der Personaldaten wird durch Amt für Datenschutz und Datensicherheit erfolgen.

b) Der Käufer wird informiert, dass die Verarbeitung der Personaldaten über eine andere, vom Verkäufer beauftragte, dritte Person – Verarbeiter – erfolgen darf. Ausser Transportgesellschafte/​Verfrachter werden die Personaldaten ohne der vorherigen Zustimmung des Käufers an dritte Personen nicht vermittelt.

c) Die Personaldaten werden für die zur Auftragserfüllung erforderliche Zeit verarbeitet, sowie zwecks Kundenevidenz des Verkäufers verarbeitet. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass es möglich ist, dem Käufer per E‑Mail eine kommerzielle Mitteilung im Sinne des § 7 des Gesetzes Nr. 480/2004 Slg. zu übermitteln, wenn diese Zustimmung für die Verarbeitung dieser Daten erteilt wurde.

d) Verlangt der Käufer Informationen über die Verarbeitung seiner persönlichen Daten, ist der Verkäufer verpflichtet, diese Informationen zu übergeben. Der Käufer kennt auch audrücklich folgende Rechte auf:

  • Zugang zu seinem Personaldaten,
  • Korrektur der Personaldaten verlangen (Artikel Nr. 16 der Verordnung),
  • unverzügliche Löschung von Personaldaten, sofern es Gründe gemäß Artikel 17 der Verordnung gibt,
  • Einschränkung der Verarbeitung von Personaldaten in Fällen nach Artikel 18 der Verordnung,
  • Übertragbarkeit von Daten in Fällen nach Artikel 20 der Verordnung,
  • Zustimmung nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung abzusagen,
  • Einreichung von einer Beschwerde gegen den Verkäufer (Verwalter) gemäß Artikel 77 der Verordnung.

12. Sonstige Bestimmungen

a) Die Vertragsparteien vereinbarten ausdrücklich, dass sich die gesamte Regelung der Rechtsbeziehungen, die zwischen ihnen entstehen, nach den Bestimmungen des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs richten.

b) Für den Fall, dass der Verkäufer seine Verpflichtung oder Verpflichtungen aus einem Einzelkaufvertrag versehentlich verletzt, hat er dem Käufer insgesamt nur den direkten Schaden höchstens in der Höhe zu ersetzen, die dem individuellen Kaufpreis der mangelhaften Ware oder Teil der Ware entspricht; hinsichtlich weiterer Schäden betrifft höchstens in Höhe von 50 % des Kaufpreises für die mangelhafte Ware. Der Käufer erklärt sich durch den Abschluss des selbstständigen Kaufvertrags mit dem oben Genannten ausdrücklich einverstanden.

c) Der maximale Stundensatz für Reparaturen und Reisekosten basiert auf dem üblichen Preis für diese Kosten am Montageort und in der Montagezeit, jedoch nicht mehr als 45€/h und 0,35€/km.

d) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass alle Streitigkeiten, die aus ihren gemeinsamen Beziehungen, aus den entsprechenden Bestellungen und aus den einzelnen Kaufverträgen entstehen, die im Einklang mit diesen AGBs realisiert werden, durch das allgemeine Gericht der Verkäufers (Auftragsnehmers) entschieden werden, falls keine andere Weise der Streitschichtung vereinbart wird.

13. Verpackung

Auf den Käufer übergeht bei der Warenübernahme das Eigentumsrecht auf die Warenverpackung.

14. Reklamationsordnung

Untrennbarer Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen ist die Reklamationsordnung, die die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien als Folge einer mangelhaften Leistung regelt.

15. Beförderungsbedingungen und das Handling der Waren

Untrennbarer Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen sind die Beförderungsbedingungen und das Handling der Waren.

16. Bedingungen für oberflächenlackierte Teile

Untrennbarer Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen sind die Bedingungen für oberflächenlackierte Teile.

17. Vorläufige Bestimmungen und Schlussbestimmungen

Die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen treten am 01. 9. 2019 in Kraft.

Diesen Geschäftsbedingungen unterliegen alle Einzelkaufverträge und Aufträge für Warenlieferungen, die nach dem Inkrafttreten dieser Bedingungen zustande kommen.

Der Wortlaut dieses Dokuments ist in der tschechischen Sprache verfasst. Bei den Streitigkeiten oder Unklarheiten der Auslegung in anderen Sprachen ist stets die tschechische Fassung maßgeblich.